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Berichtskolloquium 2009

Das GRK 1213 hat eine Fortsetzung der bestehenden Förderung durch die DFG beantragt. Am 25.6.2009 findet das Berichtskolloqium zur Begutachtung des eingereichten Fortsetzungsantrages statt. Dazu heißt es in den Leitfäden der DFG:

Der auf die zweiten 4,5 Jahre ausgelegte Fortsetzungsantrag für ein Graduiertenkolleg wird, wie der Einrichtungsantrag, gemeinsam von den verantwortlich beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern formuliert. Ein Mitglied dieser Gruppe übernimmt als Sprecherin bzw. Sprecher die Federführung für die Antragstellung und die spätere wissenschaftliche Koordination des Graduiertenkollegs. Die Begutachtung eines Fortsetzungsantrags für eine zweite Förderphase von 4,5 Jahren erfolgt im Rahmen eines Berichtkolloquiums vor Ort. Die Gutachterinnen und Gutachter werden gebeten, die Ergebnisse der ersten Förderperiode und die Pläne für die zweite Förderperiode zu begutachten. Sie bilden sich ihr Urteil auf der Basis der schriftlichen Informationen in Fortsetzungsantrag und Bericht sowie der Präsentation des Graduiertenkollegs im Berichtskolloquium. Auf der Grundlage der Begutachtung entscheidet der aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundes und Landesministerien zusammengesetzte Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs über die Förderung. Ein wissenschaftliches Mitglied des Ausschusses nimmt an dem Berichtskolloquium teil.

Relevante Fragen in der Begutachtung könnten sein:

Wie wird sich die zentrale Forschungsidee des Forschungsprogramms in der nächsten Förderphase weiterentwickeln? Wie ist sie in den internationalen wissenschaftlichen Kontext eingebunden? Inwieweit ist sie geeignet, die Kooperation aller beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern?

Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien hat sich die Zusammensetzung der Gruppe der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Blick auf die zentrale Forschungsidee des Programms verändert?

Welche wissenschaftlichen Fragestellungen des Forschungsprogramms für die kommende Förderphase sind besonders innovativ?

Wie ist das Qualifizierungskonzept konkret auf das Forschungsprogramm ausgerichtet? Welche kollegspezifische Zielsetzung verfolgt es?

Sollen neue Betreuungsstrukturen etabliert oder weiterentwickelt werden? Falls ja, welche?

Wie soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Promovierenden sowie Postdoktorandinnenund Postdoktoranden speziell gefördert werden?

Trägt das Graduiertenkolleg zur Reform und Weiterentwicklung der Promotionsphase in thematischer und/oder institutioneller und/oder struktureller Hinsicht bei?

Welche wissenschaftlichen Auslandskontakte und -kooperationen sollen im Rahmen des Kollegs wie und in welchem Umfang fortgesetzt oder neu begründet werden?

 

weitere Informationen hier: Informationen zur Antragstellung und zum Begutachtungsverfahren

 

Unter den folgenden Links sind die eingereichten Unterlagen des GRK 1213 zu finden, die für den Fortsetzungsantrag nötig sind: