Das GRK 1213 hat eine
Fortsetzung der bestehenden Förderung durch die DFG beantragt. Am
25.6.2009 findet das Berichtskolloqium zur Begutachtung des
eingereichten Fortsetzungsantrages statt. Dazu heißt es in den Leitfäden der DFG:
Der auf die zweiten 4,5
Jahre ausgelegte Fortsetzungsantrag für ein Graduiertenkolleg wird, wie
der Einrichtungsantrag, gemeinsam von den verantwortlich beteiligten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern formuliert. Ein Mitglied
dieser Gruppe übernimmt als Sprecherin bzw. Sprecher die Federführung
für die Antragstellung und die spätere wissenschaftliche Koordination
des Graduiertenkollegs. Die Begutachtung eines Fortsetzungsantrags für
eine zweite Förderphase von 4,5 Jahren erfolgt im Rahmen eines
Berichtkolloquiums vor Ort. Die Gutachterinnen und Gutachter werden
gebeten, die Ergebnisse der ersten Förderperiode und die Pläne für die
zweite Förderperiode zu begutachten. Sie bilden sich ihr Urteil auf der
Basis der schriftlichen Informationen in Fortsetzungsantrag und Bericht
sowie der Präsentation des Graduiertenkollegs im Berichtskolloquium. Auf
der Grundlage der Begutachtung entscheidet der aus Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen
Bundes und Landesministerien zusammengesetzte Bewilligungsausschuss für
die Graduiertenkollegs über die Förderung. Ein wissenschaftliches
Mitglied des Ausschusses nimmt an dem Berichtskolloquium teil.
Relevante Fragen in der
Begutachtung könnten sein:
Wie wird sich die zentrale Forschungsidee des
Forschungsprogramms in der nächsten Förderphase weiterentwickeln? Wie
ist sie in den internationalen wissenschaftlichen Kontext eingebunden?
Inwieweit ist sie geeignet, die Kooperation aller beteiligten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern?
Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien hat sich die
Zusammensetzung der Gruppe der beteiligten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler mit Blick auf die zentrale Forschungsidee des Programms
verändert?
Welche wissenschaftlichen Fragestellungen des
Forschungsprogramms für die kommende Förderphase sind besonders
innovativ?
Wie ist das Qualifizierungskonzept konkret auf das
Forschungsprogramm ausgerichtet? Welche kollegspezifische Zielsetzung
verfolgt es?
Sollen neue Betreuungsstrukturen etabliert oder
weiterentwickelt werden? Falls ja, welche?
Wie soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der
Promovierenden sowie Postdoktorandinnenund Postdoktoranden speziell
gefördert werden?
Trägt das Graduiertenkolleg zur Reform und
Weiterentwicklung der Promotionsphase in thematischer und/oder
institutioneller und/oder struktureller Hinsicht bei?
Welche wissenschaftlichen Auslandskontakte und
-kooperationen sollen im Rahmen des Kollegs wie und in welchem Umfang
fortgesetzt oder neu begründet werden?
weitere Informationen hier:
Informationen zur Antragstellung und zum
Begutachtungsverfahren
Unter den folgenden Links
sind die eingereichten Unterlagen des GRK 1213 zu finden, die für den
Fortsetzungsantrag nötig sind: